Förderprogramme

 

 

 
 
 
 

Sie benötigen finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Weiterbildungswunsches? Sie sind auf der Suche nach themenspezifischer Beratung oder Begleitung? Informieren Sie sich hier über ausgewählte Förderprogramme des Landes Berlin, des Bundes oder der EU, die bei der Realisierung Ihres Bildungsziels helfen können.

Die nachfolgend aufgeführten Förderungen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:

  • Bildungsinteressierte, die eine Weiterbildung absolvieren möchten,
  • Unternehmen für die Weiterbildung zur Personalentwicklung Ihrer Mitarbeiter*innen
  • Bildungsanbieter.

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

Hinweis: Die Auflistung der Förderprogramme befindet sich aktuell in Bearbeitung und wird laufend ergänzt.

 
 

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Maßnahmen zur Aktivierung bzw. beruflichen Eingliederung ermöglichen arbeitslosen Menschen eine erfolgreiche Vermittlung.

Wer wird gefördert?

Kund*innen der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters

Was wird gefördert?

AVGS-Maßnahmen sind in drei Gruppe unterteilt:

  • Vermittlung
  • Coaching/Weiterbildung
  • Betriebspraktikum

Im Detail können dies sein:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Möglich sind auch Maßnahmen, die mehrere dieser Elemente beinhalten. Teile der Maßnahme können auch bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen durchgeführt werden. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Für die Durchführung und Organisation dieser Maßnahmeteile ist der Maßnahmenträger verantwortlich.

Weiterführende Informationen

Webseite der Agentur für Arbeit

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen

Ratsuchende erhalten Unterstützung, um Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, auch in Deutschland formal anerkennen zu lassen.

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer*innen und Fachkräfte, die außerhalb Deutschlands einen schulischen oder beruflichen Abschluss erlangt haben, der in Deutschland anerkannt werden soll.

Was wird gefördert?

Die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen gehört aktuell zu den wichtigsten Aufträgen. Die verschiedenen Anlaufstellen beraten und unterstützen rund um das Thema Anerkennung. Sie erfahren, ob für Ihre Berufsqualifikation eine formale Anerkennung möglich und nötig ist sowie wie und wo Sie einen Antrag stellen können.

Assistierte Ausbildung (AsA)

Förderungsbedürftige Jugendliche werden bei der Berufsausbildung unterstützt.

Wer wird gefördert?

Jugendliche können von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter für sie AsA vorgeschlagen werden, wenn sie

  • noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder
  • einen Ausbildungsplatz in Sicht haben, aber nicht sicher sind, ob sie den Berufsabschluss ohne weiter Unterstützung schaffen werden oder
  • sich in einer Ausbildung befinden, es aber nicht optimal läuft.

Was wird gefördert?

  • Stütz-/Förderunterricht
  • Förderung fachtheoretischen Wissens/Könnens
  • Unterstützung bei Stress im Betrieb oder zu Hause
  • Generelle Unterstützung bei der Ausbildung/beim Berufseinstieg

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – Aufstiegs-BAföG)

Menschen, die beruflich aufsteigen wollen bis hin zum „Master-Niveau“.

Wer wird gefördert?

Eine Förderungen erhalten Sie, wenn sie sich auf eine der ca. 700 Aufstiegs-Qualifikationen vorbereiten und die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung bzw. die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllen. Neben Interessierten für eine Erstausbildung können ggf. auch Studienabbrecher*innen oder Abiturient*innen mit entsprechender Berufspraxis das Aufstiegs-BAföG beantragen. Ebenso können Menschen mit einem Bachelor-Abschluss eine Förderung beantragen. Menschen aus dem Ausland können einen Antrag ausfüllen, sofern sie einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und einen bestimmten Aufenthaltstitel, einen Daueraufenthaltserlaubnis oder sich seit 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig sind.

Was wird gefördert?

Aufstiegsfortbildungen aus den drei Fortbildungsstufen:

  • Geprüfte/r Berufsspezialist*in (z.B. Handwerks- oder Industriemeister*innen, Techniker*innen, Fachwirt*innen, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt*innen, Erzieher*innen)
  • Bachelor Professionell
  • Master Professionell

Weitere Bedingungen:

  • mindestens 200 (bei Geprüften Berufsspezialist*innen) bzw. 400 Unterrichtsstunden,
  • in Vollzeit Maximaldauer von 36 Monate, in Teilzeit 48 Monate
  • i.d.R. bei Vollzeitkursen in jeder Woche an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden (Fortbildungsdichte),

Beiträge zu Lebensunterhalt werden bei Vollzeit-Fortbildungen als Vollzuschuss geleistet. Das heißt, diese müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Kosten für Lehrgänge werden anteilig übernommen. Auch zinsgünstige Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind beinhaltet.

Aufstiegsstipendium

Engagierte Fachkräfte mit einer Berufsausbildung und -erfahrung können mithilfe des Stipendiums beim ersten Hochschulstudium unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich Menschen,

  • die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
  • über mindestens zweijähriger Berufserfahrung verfügen,
  • besondere berufliche Leistungen erbracht haben (Note des Berufsabschlusses mind. 1,9 bzw. 87 Punkte oder Abschluss einer Aufstiegsfortbildung mit mind. 1,9 oder erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb (Platz 1-3) oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers/Betriebs) und
  • die noch kein Studium absolvieren (für bereits Studierende: eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich)

Was wird gefördert?

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Herausragende Studienleistungen können zu einer Weiterförderung für ein Masterstudium führen.

Bei einem Vollzeitstudium sind monatlich 934 Euro, ein Büchergeld in Höhe von 80 Euro sowie ggf. eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren vorgesehen. Für Studienaufenthalte in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz wird eine Auslandspauschale in Höhe von 200 Euro gewährt. Berufsbegleitend Studierende erhalten 2.900 Euro jährlich.

Aus- und Weiterbildung im Güterverkehrsgewerbe

Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer*in oder Halter*in von, in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit mind. 7,5 t sind.

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten gem. eines Maßnahmenkataloges, z.B. über bestimmte Transportarten oder Fahrsicherheit.

Ausbildung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen erhalten Unterstützung beim Thema Ausbildung.

Wer wird gefördert?

Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Was wird gefördert?

  • Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
  • Beratung zum Thema
  • Begleitung bei der Ausbildung

Weiterführende Informationen

Website der Bundesagentur für Arbeit

Ausbildung in Sicht

Nicht ausbildungsreifen Jugendlichen, insbesondere mit Migrationshintergrund, soll zu einer Ausbildung verholfen werden.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die keinen Schulabschluss haben und zur Erlangung der Ausbildungsreife weitere Hilfe benötigen.

Was wird gefördert?

Im Einzelnen soll/sollen:

  • der Schulabschluss nachgeholt bzw. die Ausbildungsreife erlangt werden,
  • eine Vorstellung über berufliche Möglichkeiten entwickelt werden,
  • Deutschkenntnisse verbessert werden und
  • letztlich ein Ausbildungsplatz gefunden werden.

Weiterführende Informationen

Website der zgs consult GmbH

Ausbildung junger Erwachsener (AjE)

Jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben, einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an arbeitslose und beschäftigte Menschen ab 25 Jahren mit Wohnsitz in Berlin, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Was wird gefördert?

Der Berufsabschluss soll über eine abschlussorientierte, modulare Nachqualifizierung erlangt werden. Mit einem Abschluss steigt die berufliche Perspektive der Teilnehmenden.

Ausgebildet werden kann gegenwärtig in folgenden 22 Berufsbildern, die zu einem anerkannten Berufsabschluss der IHK oder HWK führen:

  • Elektroanlagenmonteur*in
  • Elektroniker*in – Energie- u. Gebäudetechnik
  • Fachinformatiker*in – Anwendungsentwicklung
  • Fachinformatiker*in – Systemintegration
  • Fachkraft – Gastgewerbe
  • Fachkraft – Lagerlogistik oder Fachlagerist*in
  • Friseur*in
  • Hotelfachmann/-frau
  • IT-Systemelektroniker*in
  • IT-Systemkauffrau/mann
  • Kauffrau/mann – Büromanagement
  • Kauffrau/mann – Einzelhandel
  • Kfz-Mechatroniker*in
  • Koch/Köchin
  • Kosmetiker*in
  • Maler*in und Lackierer*in
  • Mediengestalter*in – Digital u. Print
  • Textil- und Modenäher*in
  • Textil- und Modeschneider*in
  • Tischler*in
  • Verkäufer*in
  • Zimmerer/Zimmerin

Weiterführende Informationen

Website der zgs consult GmbH

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Jugendliche werden unterstützt, einen erfolgreichen Abschluss in der Berufsausbildung zu erlangen.

Wer wird gefördert?

Die Zielgruppe der abH besteht aus jungen Menschen, die eine Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildung ohne Unterstützung nicht starten oder erfolgreich absolvieren oder nach der Ausbildung nicht in den Beruf starten können.

Die Zuweisung erfolgt über die Mitarbeiter*innen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit nach Prüfung des Bedarfes.

Was wird gefördert?

Hilfe bei schulischen, praktischen und persönlichen Problemen.

Dies können Maßnahmen sein, die

  • Sprach- und Bildungsdefizite abbauen
  • fachpraktische und fachtheoretische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten fördern oder
  • eine sozialpädagogische Begleitung

Weiterführende Informationen

PDF der Bundesagentur für Arbeit

Ausbildungsgeld

Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung in der Ausbildung, sofern kein Übergangsgeld gezahlt wird.

Wer wird gefördert?

Ausbildungsgeld erhalten Menschen mit Behinderungen, während

  • einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme,
  • einer individuellen betrieblichen Qualifizierung nach § 55 Neuntes Buch oder
  • einem Eignungsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem Träger nach § 60 Neuntes Buch.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Ausbildungsgelds sind bestimmte Pauschalbeträge für die Lebenshaltungskosten, die während der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, festgesetzt. Hier schwanken die Beträge je nach Art der Unterbringung des Antragsstellenden sowie nach der Ausbildungsart.

Weiterführende Informationen

PDF der Bundesagentur für Arbeit

Ausbildungsstart Plus – Jobstarter

Das Programm unterstützt Unternehmen bei der den Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt und in der Ausbildung

Wer wird gefördert?

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden unterstützt.

Was wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten über verschiedene Projekte Unterstützung im Bereich Ausbildung und den sich dabei verändernden Anforderungen. Neben der Sicherung des Fachkräftenachwuchses und der Verbesserung von regionalen Ausbildungsstrukturen soll auch die Bereitschaft von KMU erhalten werden, auszubilden.

Um den aktuellen Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt Rechnung zu tragen, stehen in jeder neuen Förderrunde jeweils aktuelle Themen im Fokus. Diese werden über verschiedene Projekte bearbeitet.

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)

Jungen Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben oder deren betriebliches Ausbildungsverhältnis aufgelöst wurde, soll eine Berufsausbildung ermöglicht werden.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an junge Menschen mit dem Wunsch nach einer bestimmten Berufsausbildung, die die Schulpflicht erfüllt und noch keine Erstausbildung absolviert haben oder deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde. Des Weiteren werden Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, einer (drohenden) Behinderung sowie aus dem Ausland stammende Menschen berücksichtigt.

Die Teilnahme am Programm ist auch ohne Schulabschluss möglich. Welcher Berufsabschluss angestrebt wird, muss im Vorfeld feststehen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine außerbetriebliche Berufsausbildung in Voll- oder (unter bestimmten Voraussetzungen) Teilzeit bei einem durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter beauftragten Bildungsträger. Der Ausbildungsvertrag wird direkt mit diesem Träger geschlossen. Der Bildungsträger ist dabei zuständig für die Ausbildung sowie die Betreuung während der Ausbildung. Es werden eine Ausbildungsvergütung gezahlt und Sozialversicherungsleistungen erbracht.

BAföG-Bankdarlehen

Auszubildende oder Studierende erhalten zinsgünstige Kredite.

Wer wird gefördert?

Eine Beantragung des BAföGs setzt Folgendes voraus:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit.
  • EU-Bürger*innen, Migrant*innen und Geflüchtete müssen in Deutschland leben und studieren oder die Berufsschule besuchen, eine Bleibeperspektive haben und als gesellschaftlich integriert gelten.
  • Das Studium/die schulische Ausbildung muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen.
  • Die Familie kann den Lebensunterhalt für den/die Antragsstellende*n nicht allein stemmen.

Was wird gefördert?

Das BAföG soll dabei unterstützen, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie eine erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien, Hochschulen oder privaten Berufsakademien zu ermöglichen.

Beratung zu Bildung und Beruf

Kostenfreie Beratung rund um die Themen Bildung und Beruf für Berliner*innen.

Wer wird gefördert?

Wer in Berlin wohnt (gleich ob mit deutscher oder anderer Staatsbürgerschaft) kann sich rund um die Themen Bildung und Beruf beraten und unterstützen lassen.

Was wird gefördert?

Beratungsleistungen werden in folgenden Themenbereichen angeboten:

  • Weiterbildung – im Allgemeinen
  • Ausbildung, Studium, Schulabschluss, Nachqualifizierung
  • Berufliche (Neu-)Orientierung
  • Lernen und Lernbedingungen
  • Berufsperspektiven und Zugang in Beschäftigung
  • Qualifizierung und Weiterbildung im Betrieb (Qualifizierungsberatung)
  • Finanzierung und Förderung von Bildungsaktivitäten
  • Berufliche Integration und Qualifizierung in Deutschland

Berlin Start

Wer ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Berlin gründen, übernehmen oder festigen möchte, kann eine Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und Bürgschaft beantragen.

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer*innen in der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe
  • KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler*innen, deren Existenzgründung nicht länger als sieben Jahre zurück liegt

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Betriebsstätte oder Unternehmens-Sitz in Berlin,
  • Darlehen der Investitionsbank Berlin (IBB) nur in Verbindung mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH (BBB),
  • fachliche und kaufmännische Qualifikationen für unternehmerische Tätigkeit

Was wird gefördert?

Förderungen können beantragt werden für:

  • Investitionskosten,
  • Kosten für Erstausstattung eines Warenlagers,
  • Übernahmepreis,
  • Betriebsmittelbedarf

Zudem können Darlehen in Höhe von 5.000 bis 1,5 Mio. Euro beantragt werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.

Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP)

Das Programm richtet sich an ausbildungsplatzsuchende Berliner*innen, die auf dem regulären Ausbildungsmarkt keinen dualen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Wer wird gefördert?

Berliner Jugendliche

  • ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • die sich erfolglos um einen betrieblichen Ausbildungsplatz bemüht haben,
  • die bei Eintritt in die Ausbildung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • die als ausbildungsplatzsuchend bei einem Berliner Jobcenter oder einer Berliner Agentur für Arbeit gemeldet sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausbildungsplätze in Form einer Verbundausbildung. Hierbei handelt es sich um außerbetriebliche, aber betriebsnahe Ausbildungen, die von einem Ausbildungsdienstleister (Bildungseinrichtung) gemeinsam mit einem Berliner Kooperationsbetrieb auf Basis des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. Der Handwerksordnung (HwO) durchgeführt werden. Die Ausbildungen entsprechen vollwertig der dualen Ausbildung und finden an drei Lernorten (Ausbildungsdienstleister, Kooperationsbetrieb und OSZ) statt.

Darüber hinaus wird jährlich auf Belange der regionalen Wirtschaft sowie auf gesellschaftliche Ereignisse durch wechselnde Programme reagiert. Als Beispiele seien schulische Ausbildungsplätze im Berufsbildung Industriekaufmann/-frau in Form von Lernortkooperationen oder außerbetriebliche Ausbildungsplätze für Geflüchtete in bestimmten Berufsfeldern genannt.

Informationen zu den jährlich wechselnden Schwerpunkten und Berufsbildern sind in nachfolgenden Links zu finden.

Berliner Weiterbildungsprämie - in Kurzarbeit

Langzeitempfangene des Kurzarbeitergeldes können sich eine Weiterbildung fördern lassen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Berlin und im Bezug von Kurzarbeitergeld, die eine Weiterbildung absolvieren möchten, deren Kosten nach § 106a SGB III durch die Agentur für Arbeit übernommen wird. 

Was wird gefördert?

Die Förderung berücksichtigt die Tage, an denen eine Weiterbildung von mindestens 180 Minuten stattgefunden hat.

Sofern eine Weiterbildung an allen Arbeitstagen eines Monats erfolgt, werden 250 € Weiterbildungsprämie gewährt. Für Monate, in denen eine Weiterbildung weniger als alle Arbeitstage in Anspruch nimmt oder in Anspruch genommen wird, wird anteilig ein Zuschuss von 12,50 € pro Teilnahmetag in der Weiterbildung gewährt.

Weiterführende Informationen

Webseite der ZGS

Bildungszeit (Bildungsurlaub)

Rechtsanspruch von Beschäftigten im Land Berlin auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bei fortlaufender Lohnzahlung.

Wer wird gefördert?

Beschäftigte in Teilzeit und Vollzeit, Auszubildende, freie Mitarbeitende und Heimarbeitende. Bei wechselnden Arbeitsorten zählen der Firmenhauptsitz und ggf. Gesetze des jeweiligen Bundeslandes.

Was wird gefördert?

Ermöglicht wird die Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen bei laufender Lohnfortzahlung.

Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von fünf Tagen in der Woche beträgt der Anspruch auf Bildungszeit fünf Tage pro Kalenderjahr. Damit orientiert sich der Anspruch an der regelmäßigen, individuellen Arbeitszeit. Es besteht die Möglichkeit, den Anspruch aus dem kommenden Kalenderjahr zu verwenden und die Bildungszeit somit auf zehn Tage zu erweitern.

Beantragt wird die Bildungszeit direkt beim Arbeitgeber. Sie sollte so früh wie möglich, jedoch spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung angezeigt werden. Eine Ablehnung darf nur unter ganz bestimmten Gesichtspunkten erfolgen.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll ein*e Ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung bzw. Studium ermöglicht und gleichzeitig der Lebensunterhalt gesichert werden.

Wer wird gefördert?

Schüler*innen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder weiterführenden Schulabschluss anstreben sowie Schüler*innen von Fach- und Fachoberschulklassen, von denen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird. Darüber hinaus können Schüler*innen an Abendschulen, Akademien und Kollegs eine Förderung erhalten.

Des Weiteren können Studierende an staatlichen oder privaten Hochschulen sowie staatlichen oder privaten Berufsakademien (insofern der zu erwartende Abschluss nach Landesrecht einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist) gefördert werden.

Im Regelfall sollte das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, wobei hier Ausnahmen u. a. wegen familiärer Gründe, eines Studiums ohne Abitur oder dem Zweiten Bildungsweg gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen können neben deutschen Staatsangehörigen auch ausländische Mitbürger*innen, bspw. EU-Angehörige, Personen mit Niederlassungserlaubnis sowie anerkannte Geflüchtete, gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden im Rahmen von festgelegten Bedarfssätzen der Lebensunterhalt sowie weitere Kosten wie Lehrbücher und Fahrtkosten von Schüler*innen bzw. Studierenden. Darüber hinaus werden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt sowie Zuschüsse für Personen mit zu betreuenden Kindern gewährt.

Die Höhe der Förderung bemisst sich anhand der jeweiligen Ausbildung, persönlicher Lebensumstände sowie persönlicher und familiärer finanzieller Möglichkeiten. Schüler*innen erhalten die Förderung als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss, wohingegen Studierende einen Teil als Zuschuss und den anderen Teil als zurückzuzahlendes Darlehen erhalten.

Eingliederungszuschuss nach SGB III

Zuschuss für Arbeitgeber, wenn sie Arbeitslose beschäftigen, deren Vermittlung erschwert ist (z.B. Menschen mit Behinderung, Geringqualifizierte, Ältere).

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmer*innen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten.

Was wird gefördert?

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von längstens zwölf Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden.

Weiterführende Informationen

Website der Bundesagentur für Arbeit

EMSA – Erfolg mit Sprachen und Abschluss

Berufsabschlüsse für erwachsene Migrant*innen

Wer wird gefördert?

Migranten*innen über 25 Jahren, die einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.

Was wird gefördert?

Beratung zum Berufsabschluss:

  • trägerneutrale Beratung zum Berufsabschluss
  • ergebnisoffene Kompetenzfeststellung 

Begleitung in eine Qualifizierung, Unterstützung u.a. bei:

  • Anbieter-Recherche
  • Fördermittelanträgen
  • Beachtung von Rechten und Pflichten während der Qualifizierung

Weiterführende Informationen

Website vom Arbeit und Bildung e.V.

Erasmus + Berufsbildung

Erasmus+ fördert das Lernen und Zusammenarbeiten in Europa. Im Bereich Berufsbildung liegen die Hauptaugenmerke auf Auslandsaufenthalten von Teilnehmenden an beruflicher Bildung sowie des Bildungspersonals, auf Partnerschaften zwischen Organisationen und Institutionen der Berufsbildung sowie auf der Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit in der EU.

Wer wird gefördert?

  • Auszubildende und Berufsschüler*innen
  • Personen in der Berufsausbildungsvorbereitung
  • Teilnehmende an formal geordneten, beruflichen Weiterbildung nach Bundes- oder Landesrecht
  • Teilnehmende an non-formalen Bildungsangeboten
  • Absolvent*innen förderfähiger Bildungsgänge bis zu einem Jahr nach Abschluss
  • Lehrkräfte und Ausbilder*innen in der Berufs- und Weiterbildung
  • Nicht lehrende Expert*innen der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Anträge auf Fördermittel können bei den zuvor genannten Personengruppen nur von Bildungseinrichtungen und Organisationen (z. B. Betriebe, Unternehmen, Berufsschulen, Kammern) gestellt werden.

Darüber hinaus können kleinere Partnerschaften (gemeinsam mit einer Bildungseinrichtung aus einem anderen Land, welches an Erasmus+ teilnimmt) sowie größere Kooperationsprojekte bzw. -partnerschaften (Bildungseinrichtungen aus mind. drei Ländern, die an Erasmus+ teilnehmen) gefördert werden. Mögliche Bildungseinrichtungen und -organisationen sind bspw. Betriebe, Unternehmen, (Berufs-)Schulen sowie Kammern.

Was wird gefördert?

Im Rahmen von Leitaktion 1: Lernmobilität werden oben genannten Einzelpersonen (Lernende oder Bildungspersonal) organsierte Auslandsaufenthalte in Form eines Praktikums oder einer Fort- bzw. Weiterbildung zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung ermöglicht. Für das Bildungspersonal sind darüber hinaus Job-Shadowings, Hospitationen sowie Lehr- und Schulungsaktivitäten vorgesehen.

Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtung soll teilnehmenden Organisationen dabei helfen, Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln sowie die eigenen Kapazitäten zu stärken.

Kleinere Partnerschaften sollen dabei kleinen, neuen und weniger erfahrenen Organisationen den Zugang zum Programm erleichtern, Aktivitäten mit europäischer Dimension auf nationaler und transnationaler Ebene sowie den Aufbau und die Stärkung von Netzwerken unterstützen.

Größere Partnerschaften führen diese Ansätze fort und sollen dem Aufbau und der Stärkung von Netzwerken, der Stärkung der Kapazitäten für transnationale Arbeit, dem Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken, der Schaffung innovativer Ergebnisse sowie der Verbreitung, Nutzung und Erweiterung von bereits existierenden und/oder neu geschaffenen Produkten und Ideen rund um die berufliche Bildung dienen.

EXIST-Gründerstipendium

Studierende, Absolvent*innen und Wissenschaftler*innen sollen bei innovativen, technologieorientierten und wissensbasierten Gründungsvorhaben und Dienstleistungen unterstützt werden.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler*innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • Gründerteams (max. drei Personen)

Der Antrag von gründungsinteressierten Einzelpersonen oder Gründungsteams wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Geschäftsideen bzw. Produkte und Dienstleistungen mit signifikantem Alleinstellungsmerkmal und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. Das zwölfmonatige Gründungsstipendium dient insbesondere der Ausarbeitung eines Businessplans sowie der Vorbereitung auf die Unternehmensgründung mit Unterstützung der Hochschule oder Forschungseinrichtung.

Im Rahmen des Stipendiums werden die Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes, Sachausgaben sowie Coachingleistungen finanziell unterstützt.

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Unternehmen erhalten Unterstützung für die Ausbildung oder Einstellung von Menschen mit Behinderung.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen einstellen.

Was wird gefördert?

Zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss erhalten die Unternehmen eine Zuweisung von 20 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes.

Wer schwerbehinderte Menschen bis zum 01.10.2024 einstellt, bekommt zusätzlich eine Inklusionsprämie in Höhe von 2.000 Euro nach bestandener Probezeit bzw. bestandenem ersten Ausbildungsjahr.

Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB)

Zur Erhöhung der Anzahl sowie Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze.

Wer wird gefördert?

Betriebe mit Sitz im Land Berlin, die allein oder in Kooperation mit anderen Betrieben und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten ausbilden wollen. Je nach Förderinhalt gelte spezifische weitere Voraussetzungen.

Was wird gefördert?

  • Verbundausbildung 
  • Prüfungsvorbereitung 
  • Splitterberufs-Ausbildung 
  • Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte, Frauen, Alleinerziehende, Insolvenz- und Betriebsstilllegungs-Übernahmen) 
  • Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Weiterführende Informationen

Webseite der IHK

INQA-Coaching INITIATIVE NEUE QUALITÄT DER ARBEIT

Coaching für KMU zur Stärkung in den Bereichen Personalpolitik, Arbeitsorganisation und Digitaltransformation.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Coaching durch autorisierte Coaches mit bis zu 80 Prozent Zuschuss. In einer Erstberatung werden die Fördervoraussetzungen sowie die konkreten Unterstützungsbedarfe geklärt und im Förderfall ein INQA-Coaching-Scheck ausgestellt. Durch das Coaching können sich die KMU zukunftsfähig aufstellen und auf Veränderungen eigenständig reagieren.

Integration durch Qualifizierung

Fachkräfte mit Migrationshintergrund sollen Beratungsangebote zur Berufsanerkennung und zur Schaffung von Gleichwertigkeit zu hiesigen Abschlüssen erhalten, damit sie in eine Beschäftigung kommen, die ihren Abschlüssen entsprechen.

Wer wird gefördert?

Das IQ Vernetzungsprojekt stellt Beratungsleistungen für Einzelpersonen, Unternehmen, im Speziellen auch für KMU, sowie für Arbeitsmarktakteure wie Kommunen und Arbeitsverwaltung bereit.

Was wird gefördert?

Die Beratungsleistungen finden in den folgenden Bereichen/über folgende Kanäle statt: 

  • Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
  • Beratung zu Fairer Integration 
  • Qualifizierungsbegleitungen, Anpassungsqualifizierungen, Coaching und Begleitung, Kompetenzfeststellung
  • Beratung, Schulung, Veranstaltungen

Weiterführende Informationen

Website des IQ Vernetzungsprojekts (VP IQ)

Integrationskurs

Integrationskurse unterstützen Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, mit Sprach- und Orientierungsunterricht.

Wer wird gefördert?

Profitieren können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen, EU-Bürger*innen, Spätaussiedler*innen, Zugewanderte mit Aufenthaltstitel. Für die verschiedenen Zuwanderungsgruppen gelten unterschiedliche Regelungen.

Was wird gefördert?

Der Integrationskurs vermittelt im Sprachkurs Kenntnisse der deutschen Sprache. Im Orientierungskurs lernen die Teilnehmenden die grundlegenden Werte der deutschen Gesellschaft kennen.

Die Anmeldung zum Integrationskurs erfolgt über Bildungsunternehmen. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Insgesamt dauert er 430 Stunden im Intensivkurs bis maximal 1.000 Stunden. Möglich sind Vollzeit- und Teilzeitkurse.

Auf Antrag von den Kosten befreit sind:

  • Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II, SGB III oder SGB XII,
  • Beschäftigte, deren Bruttogehalt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung übersteigt oder
  • sonst finanziell Bedürftige

Komm auf Tour – meine Stärken

Durch einen Erlebnisparcours mit sechs Stationen entdecken Schüler*innen der 7./8. Klassen frühzeitig ihre Stärken und Interessen.

Wer wird gefördert?

Schüler*innen der 7./8. Klassen

Was wird gefördert?

Das Projekt „komm auf Tour“ basiert auf einem positiven Ansatz, der sich an den Ressourcen der Jugendlichen orientiert. Der inhaltliche Fokus liegt auf dem Thema Stärken zu entdecken. Dabei werden Elemente aus der Berufsorientierung, der Lebensplanung und der geschlechterspezifischen Arbeit integriert.

Kommit – Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung

Das Kooperationsmodell fördert die nachhaltige Integration von (geflüchteten) Menschen in den Arbeitsmarkt. Durch die individuelle und passgenaue Aus- und Weiterbildung eigener Fachkräfte soll ein Betrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden.

Wer wird gefördert?

Zielgruppe sind Geringqualifizierte mit und ohne Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die keinem generellen Beschäftigungsverbot unterliegen. Durch die Flexibilität ist das Modell grundsätzlich für alle Branchen geeignet.

Unternehmen werden dabei unterstützt, die Potenziale (geflüchteter) Menschen ohne formalen Berufsabschluss zu nutzen und diese zu beschäftigen.

Was wird gefördert?

Das Kooperationsmodell verknüpft Spracherwerb, berufliche Weiterbildung und Beschäftigung in einem Unternehmen – ganz individuell abgestimmt auf die Fähigkeiten und Kenntnisse des/der einzelnen Bewerber*in. 

In vier Phasen kommen die verschiedenen Kooperationspartner zum Tragen. Dies sind Unternehmen, Gewerkschaften, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). 

  • Phase I: BAMF: Systematischer Spracherwerb durch Teilnahme am Integrationskurs in Vollzeit bis mind. Sprachniveau A2 (Dauer ca. 16 Wochen) 
  • Phase II: BAMF – BA – Arbeitgeber: Verzahnung Spracherwerb und Kontakt zum Betrieb über eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber; betriebliche Erprobung / Eignungsfeststellung und Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse in Teilzeit (Dauer ca. 14 Wochen, inklusive Vorbereitung auf die Prüfung des Integrationskurses) bis Sprachniveau B1 
  • Phase III: Arbeitgeber – BA – BAMF: Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einstieg in eine (möglichst abschlussorientierte Teil-) Qualifizierung; ggf. begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung 
  • Phase IV: Arbeitgeber – BA – BAMF: Gemeinsame Standortbestimmung und ggf. Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses bzw. individuelle Fortführung des Qualifizierungsweges; optional begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung 

Je nach (erreichtem) Sprachniveau ist auch ein Quereinstieg in Phase II oder Phase III realisierbar. 

Unternehmen können einen Arbeitsentgeltzuschuss für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die neuen Mitarbeiter*innen bekommen die Lehrgangskosten und die notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) über einen Zuschuss erstattet. Flankierend steht der Bildungsträger als Ansprechpartner während der Qualifizierung zur Verfügung. Weitere berufsbezogene Sprachförderung ist auch während der Beschäftigung möglich. 

Weiterführende Informationen

Flyer der Bundesagentur für Arbeit

Landesprogramm Mentoring

Abzubildende, die gefährdet sind, das Ausbildungsverhältnis abzubrechen, werden durch Begleitung und Mentoring von ehrenamtlichen Kräften gestärkt.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an verschiedene Projekte in Berlin, die ehrenamtlichen Mentor*innen ausbilden, begleiten und den Kontakt zu Unternehmen herstellen.  

Das Programm richtet sich an junge Menschen mit einem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung aus einem der folgenden Bereiche: 

  • Hotel/Gastronomie/Tourismus 
  • Baugewerbe 
  • Schutz und Sicherheit 
  • Gesundheit 
  • Dienstleistungen 

Was wird gefördert?

Den Auszubildenden wird ein*e Mentor*in zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht. 

Im 1:1-Kontakt unterstützen die ehrenamtlich tätigen Mentor*innen

die Auszubildenden dabei, die Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule zu meistern, Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Sofern Schwierigkeiten im Alltag eintreten, werden diese reflektiert und die Jugendlichen so bei deren Klärung unterstützt.

Weiterführende Informationen

Website der ZGS consult

Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Finanzielle Stärkung von KMU in Berlin sowie die Ausweitung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse. 

Wer wird gefördert?

  • Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind, 
  • Arbeitnehmer*innen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten, 
  • Arbeitnehmer*innen aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer*innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II, 
  • Teilnehmer*innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme.

Was wird gefördert?

Berliner Unternehmen können für die Einstellung von Arbeitslosen, Aufstocker*innen oder Teilnehmenden an Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten.
Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind durch die KMU unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen: 

  • die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden, 
  • der gesetzliche Mindestlohn wird gezahlt, 
  • die Betriebsstätte ist in Berlin, 
  • betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten nicht vor und 
  • Auszubildende wurden im letzten halben Jahr übernommen. 

Weiterführende Informationen

Website der ZGS consult

Lohnkostenzuschüsse für Ältere

Mit dem Lohnkostenzuschuss wird die Eingliederung älterer Beschäftigter in Berlin gefördert. 

Wer wird gefördert?

Arbeitgeber werden für die Einstellung von älteren Arbeitssuchenden unterstützt. Die Älteren werden durch Coaching und Qualifizierung gefördert. 

Dabei muss die einzustellender Person mindesten 50 Jahre alt sein. Zudem muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens 15 Stunden pro Woche entstehen. Gehaltlich darf der Arbeitgeber nicht unter dem Mindestlohn zahlen.

Was wird gefördert?

Neben dem Lohnkostenzuschuss für Unternehmen, erhalten die älteren Beschäftigten ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsangebote. 

Die ergänzenden Lohnkostenzuschüsse sind eine langfristige, für Sicherheit sorgende Perspektive für ältere Arbeitnehmer*innen. Um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: 

Der Lohnkostenzuschuss wird gewährleistet, wenn der Träger von einer Berliner Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter eine Förderung nach § 88 ff. SGB III i. V. m. § 131 SGB III erhält. Diese Förderung sollte mindestens 50 % des berücksichtigungsfähigen Entgelts betragen. Ist die Förderung geringer, kann der Träger die Differenz mit Eigenmitteln/Drittmitteln ausfinanzieren.

Weiterführende Informationen

Website der ZGS consult

MUMM 3.0 – Mutter & Migrantin. Motiviert!

Mütter internationaler Herkunft, die ein Studium abgeschlossen haben, werden beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützt.

Wer wird gefördert?

Folgende Voraussetzungen sind an die Teilnahme geknüpft: 

  • Muttersein 
  • Internationale Herkunft
  • Akademische Ausbildung
  • Deutschkenntnisse entsprechende B1/B2
  • Wiedereinstieg nach Familienzeit 

Was wird gefördert?

MUMM unterstützt die Teilnehmerinnen durch:

  • Informationen & Beratung 
  • Ziel- und Potentialanalyse 
  • Workshops 
  • Sprachwerkstätten 
  • Netzwerke
  • Einstiegscoaching
  • Infotage

Weiterführende Informationen

Website von goldnetz.berlin

Nachqualifizierung

Förderung der abschlussorientierten modularen Nachqualifizierung mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erlangen. 

Wer wird gefördert?

Erwachsenen, geringqualifizierte Arbeitslose und Beschäftigte, die 

  • über (erste) berufliche Vorerfahrungen (z. B. aus abgebrochenen Ausbildungen, Beschäftigung im jeweiligen Berufsfeld, Weiterbildungen) verfügen und einen (anderen) Berufsabschluss erwerben möchten, 
  • Kompetenzen in beruflichen Teilbereichen aktualisieren wollen (z. B. Berufsrückkehrer*innen, Arbeitsuchende, die längere Zeit nicht im Beruf gearbeitet haben) oder (zunächst) nur eine modulare Teilqualifikation erwerben möchten oder  
  • über im Ausland erworbene Abschlüsse verfügen und eine Anpassungsqualifizierung benötigen. 

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine modulare Vorbereitung auf Externenprüfungen in den Branchen: 

  • Büro/Handel
  • Gastronomie/Hotel 
  • IT/Medien 
  • Handwerk/Bau/Elektro 
  • Gesundheit/Erziehung/Körperpflege 
  • Dienstleistungen 

Zudem gibt es:

  • Beratung von arbeitslosen An- und Ungelernten hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und Wege sich beruflich weiter zu qualifizieren bzw. einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.  
  • Beratung und Schulung von Bildungsträgern hinsichtlich der Umsetzung von abschlussorientierten modularen Nachqualifizierungskonzepten. 
  • Information und Beratung von Betrieben bezüglich der Umsetzung des Nachqualifizierungsansatzes in Betrieben und Gewinnung von geeigneten Betrieben in relevanten Berufen für die Umsetzung in Qualifizierungs- oder geförderten Beschäftigungsmaßnahmen. 

Weiterführende Informationen

Website der SANQ

Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde (NRAV)

Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde unterstützt Berliner KMU bei der Fachkräftesicherung.  

Wer wird gefördert?

Die Verbünde unterstützen regional ansässige Unternehmen.

Was wird gefördert?

Unterstützung finden die Unternehmen bei der Fachkräftesicherung. Hier werden durch das Netzwerk Strategien zur Fachkräftesicherung im Bezirk zwischen den Akteur*innen und Partner*innen abgestimmt und gemeinsam mit diesen wirtschaftsorientierte Konzepte entwickelt. 

Die erfolgreichen Strukturen des NRAV sollen genutzt werden, um die neuen Herausforderungen der Fachkräfte-/Nachwuchskräftesicherung von Unternehmen einerseits und der Berufsorientierung von Schüler*innen andererseits auf regionaler und überregionaler Ebene erfolgreich zu meistern und die Kooperation und Verzahnung zwischen Schulen und Unternehmen, hier insbesondere der KMU, weiterzuentwickeln. 

Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde koordiniert die 12 regionalen Ausbildungsverbünde auf der Berliner Ebene und informiert die Leitbetriebe sowie regional eingebundenen Netzwerkpartner*innen über die aktuellen Entwicklungen zur Fachkräftesicherung und zu Schülerpraktika in Berlin. 

Weiterführende Informationen

Website des NRAV

NETZWERK Unternehmen integrierter Flüchtlinge

Das Netzwerk unterstützt Unternehmen, die Geflüchtete einstellen möchten.

Wer wird gefördert?

Unternehmen aller Art und Größe können dem Netzwerk kostenfrei beitreten und/oder von dessen Wissen und Angeboten profitieren.

Was wird gefördert?

Neben dem Erfahrungsaustausch im Netzwerk gibt es folgende Angebote:

  • Informationsmaterialien
  • Checklisten
  • Praxis-Tipps
  • Veranstaltungen
  • Webinare
  • regelmäßige Updates

Weiterführende Informationen

Website der DIHK SERVICES GMBH

Qualifizierung für Beschäftigung

Qualifizierung von Menschen in Beschäftigungsmaßnahmen. 

Wer wird gefördert?

Neben den Teilnehmenden von Arbeitsgelegenheiten können auch Teilnehmende in Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie Beschäftigte in anderen Beschäftigungsmaßnahmen teilnehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die die Grundlagen für eine anschließende Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig unterstützen. Es werden vorrangig Maßnahmen angeboten, die inhaltlich zu den im Rahmen der Beschäftigung zu verrichtenden Tätigkeiten passen und beruflich werthaltige Kenntnisse vermitteln. Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund können zusätzliche Sprachmodule gefördert werden.  

  • Verbesserung der berufsrelevanten Kompetenzen  
  • Basisqualifizierungen zur Steigerung der Grundbildungskompetenzen 
  • digitale Grundkompetenzen
  • Gesundheitsprophylaxe, Gesundheitsförderung

Weiterführende Informationen

Website der ZGS consult

Qualifizierung vor Beschäftigung

Mit dem Förderinstrument Qualifizierung vor Beschäftigung werden Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Weiterbildung umgesetzt. Diese Maßnahmen ermöglichen den Erwerb von Teilfeldqualifikationen innerhalb eines Berufsfeldes.

Wer wird gefördert?

Die Qualifizierungsangebote richten sich an arbeitslos gemeldete Berliner*innen, insbesondere an folgende Zielgruppen: 

  • Menschen mit Migrationshintergrund
  • Jugendliche ohne Schulabschluss 
  • Alleinerziehende
  • Berufsrückkehrer*innen
  • Studienabbrecher*innen  
  • Existenzgründer*innen und Selbstständige im Leistungsbezug
  • Menschen mit besonderem Bedarf an Grundbildungskompetenzen 
  • geflüchtete Menschen, die im ALG II-Bezug sind

Was wird gefördert?

Verbesserung der

  • sprachlichen und beruflichen Kompetenzen für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
  • sozialen Kompetenzen langzeitarbeitsloser und marktferner Teilnehmer*innen, 
  • Chancen von jungen Erwachsenen ohne Schulabschluss.

Weiterführende Informationen

Website der ZGS consult

START-Stipendienprogramm für engagierte Schülerinnen und Schüler

Stipendium für engagierte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund.

Wer wird gefördert?

Jugendliche, die:

  • mindestens 14 Jahre alt sind,
  • selbst oder ein Elternteil nach Deutschland zugewandert,
  • im kommenden Jahr mindestens die 9. Klasse einer weiterführenden oder berufsbildenden Schule in Deutschland besuchen,
  • ab dem kommenden Jahr noch 3 Jahre die Schule besuchen,
  • Gleichaltrige kennenlernen und mit ihnen gemeinsam gesellschaftlich etwas ändern möchten.

Was wird gefördert?

START will junge Menschen bei ihrer Entwicklung unterstützen – als Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Deutschland, als Ansporn zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung und als Investition in die Zukunft. Hierzu gibt es in dem dreijährigen Programm: 

  • vielfältige Veranstaltungen und Lernformate neben der Schule, 
  • Angebote zur Stärkung von Kommunikation, Kreativität, Teamwork, kritischem Denken, 
  • eine Community aus 3.000 Gleichgesinnten, 
  • persönliche Betreuung, 
  • bei Bedarf finanzielle Unterstützung.

Weiterführende Informationen

Website der START-Stiftung

Steuerrückerstattung des Finanzamtes

Kosten für die berufliche Aus- oder Weiterbildung können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Wer wird gefördert?

Alle Personen, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben, können beruflich bedingte Bildungskosten geltend machen. 

Was wird gefördert?

Persönliche Ausgaben für berufliche Ausbildung und Fortbildung und auch die angefallenen Nebenkosten (Fahrt, Unterkunft usw.) können steuerlich geltend gemacht werden. Sie sollten sachgemäß begründet sein.

Weiterführende Informationen

Website der Stiftung Warentest zum Thema

Stipendienprogramm Welcome der Deutschen Universitätsstiftung

Stipendienprogramm für Geflüchtete 

Wer wird gefördert?

  • in Deutschland lebende Bachelor-Studierende, die einen Fluchthintergrund haben 
  • Sprachniveau Deutsch C1 
  • BAföG oder andere entsprechende Studienfinanzierung 

Was wird gefördert?

Die folgenden Förderungen beziehen sich auf das Erststudium mit Möglichkeit zur Veränderung zum Master:

  • Eins-zu-eins-Betreuung durch Hochschullehrende 
  • Seminare zu Schlüsselkompetenzen 
  • einmaliges Einzel-Coaching
  • Reisekostenerstattung im Rahmen der Stipendienveranstaltungen 
  • Teilnahme an wissenschaftliche Veranstaltungen/Netzwerke 
  • z.T. studienbezogene Kosten
  • z.T. digitale Technik 

Weiterführende Informationen

Website der Deutschen Universitätsstiftung

Studienkredit der KfW

Dient der Finanzierung eines Studiums oder einer Promotion.

Wer wird gefördert?

Der Studienkredit richtet sich an volljährige Studierende an einer staatlichen/staatlich anerkannten Hochschule, deren Sitz in Deutschland ist. Dabei darf der Antragsstellende nicht älter 44 Jahre alt sein. Zudem muss: 

  • die deutsche Staatsbürgerschaft inkl. Wohnsitz in Deutschland, 
  • eine europäische Staatsbürgerschaft inkl. mind. dreijährigem ständigen Aufenthalt sowie Meldung in Deutschland,
  • eine Familienangehörigkeit zu einem deutschen oder EU-Staatsangehörigen inkl. Aufenthalt und Meldung in Deutschland oder 
  • der/die Antragstellende Bildungsinländer*in sein und eine deutsche Meldeadresse vorliegen.

Was wird gefördert?

  • Lebenshaltungskosten werden einkommens-, studienfach-, umsetzungsunabhängig gezahlt
  • max. monatliche Auszahlung von 650 Euro 
  • max. Dauer beträgt 14 Semester

Weiterführende Informationen

Website der KFW

Übergangsgeld

Unterhaltssichernde und ergänzende Leistung zur Teilhabe während einer Reha-Maßnahme.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Menschen, die wegen einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls intensive Betreuung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt benötigen. Die sind Teilnehmer*innen von: 

  • reha-spezifischen Maßnahmen der Berufsausbildung,
  • reha-spezifischen Berufsvorbereitung, 
  • unterstützter Beschäftigung, 
  • Maßnahmen im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem anderen Leistungsanbieter oder
  • reha-spezifischen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, sofern die Voraussetzungen der Vorbeschäftigungszeit erfüllt sind.

Zudem müssen Antragstellende in den drei Jahren zuvor mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftig gewesen sein sowie die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllen und einen Antrag darauf gestellt haben.

Was wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten über verschiedene Projekte Unterstützung im Bereich Ausbildung und den sich dabei verändernden Anforderungen. Neben der Sicherung des Fachkräftenachwuchses, der Verbesserung von regionalen Ausbildungsstrukturen soll auch die Bereitschaft von KMU erhalten werden, auszubilden.

Um sich an aktuellen Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt Rechnung zu tragen, stehen in jeder neuen Förderrunde jeweils aktuelle Themen im Fokus. Diese werden über verschiedene Projekte bearbeitet.

Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer*innen - Qualifizierungschancengesetz

Arbeitgeber erhalten eine Förderung für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer*innen im Rahmen des digitalen Wandelns. Auch Arbeitnehmer*innen profitieren.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, deren Angestellte vom digitalen Strukturwandel oder dem allgemeinen Strukturwandel betroffen sind oder in sogenannten Engpassberufen (Berufe mit Fachkräftemangel) tätig sind. Aber auch die Arbeitnehmer*innen selbst profitieren von der Förderung, da die Weiterbildung auch in anderen Unternehmen nutzbar ist.  

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungen mit mind. 120 Stunden Umfang 
  • Umsetzung durch zertifizierte Träger 
  • nicht arbeitsplatzbezogene & langfristige Fortbildungen 
  • Zahlung anteiliger bis voller Kosten für die Weiterbildung
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Weiterbildungsstipendium

Ziel der Förderung ist es, junge Menschen nach besonders erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Das Stipendium beinhaltet ein Bewerbungsverfahren. Bewerbende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen 

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf 
  • Aufnahme der geplanten Qualifizierung bis zum Alter von 24 Jahren (Ausnahmen bei Freiwilligendienst, Elternzeit, Gesundheitsberufen) 
  • Nachweis des besonders erfolgreichen Berufsabschlusses mit einer Durchschnittsnote von mind. 1,9, oder 1.- 3. Platz bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb, oder Ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers/Betriebs bzw. der Berufsschule.

Gefördert werden können nur Personen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden oder einer aktuellen Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit.

Was wird gefördert?

In der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen: 

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen  
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung 
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen 
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen  

Vorgesehen sind Zuschüsse für Maßnahme-, Fahrt-, Aufenthalts-, Arbeitsmittel- und Prüfungskosten von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen bei einem Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme sowie ein IT-Bonus von 250 Euro.

Weiterführende Informationen

Webseite der Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB)

Zweiter Bildungsweg

Ziel ist es, durch das Nachholen eines Schulabschlusses auf die sich verändernden Anforderungen des Berufslebens reagieren zu können.

Wer wird gefördert?

Berufstätige sowie nicht Berufstätige bzw. arbeitslose Jugendliche und Erwachsene.

Was wird gefördert?

Der zweite Bildungsweg bietet allen, die weiter lernen wollen, viele Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen oder einen höherwertigen Abschluss zu erreichen. Das Berliner Bildungssystem bietet so die Chance, sich durch lebenslanges Lernen persönlich weiterzuentwickeln und auf die sich verändernden Anforderungen des Berufslebens zu reagieren.

Weiterführende Informationen

Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 
 
 
Ansprechpartner: Herr Horst Junghans | Tel.: 030 28 38 42 38 | junghans@wdb-berlin.de