wdb Wirtschaftsförderung Brandenburg

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Förderprogramme

 

 

 
 
 
 

Sie benötigen finanzielle Unterstützung für die Umsetzung Ihres Weiterbildungswunsches? Informieren Sie sich über ausgewählte Förderprogramme für Bildungsuchende. Die hier genannten Programme erfüllen die folgenden Voraussetzungen:

1. Es handelt sich um eine Förderung mit öffentlichen Geldern.
2. Die Förderung bezieht sich auf die berufliche Weiterbildung einer Person.
3. Es wird eine Weiterbildungsveranstaltung gefördert.

Wenden Sie sich bei Interesse bitte an die jeweilige Förderstelle.

In manchen Fällen kann auch eine Förderung des Unternehmens, in dem Sie tätig sind, möglich sein. 
Diese Programme finden Sie auf den Förderseiten für Unternehmen.
Link zu Förderprogrammen für Unternehmen

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.

Informieren Sie sich zu folgenden Fördermöglichkeiten:

 

Test

 
 
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Ratsuchende erhalten Unterstützung um Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, auch in Deutschland formal anerkennen zu lassen.

Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer/innen und Fachkräfte, die außerhalb Deutschlands einen beruflichen Abschluss erlangt haben, der in Deutschland anerkannt werden soll.

Was wird gefördert?
Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen gehört zu den wichtigsten Aufträgen des IQ Landesnetzwerk Berlin. Wir beraten und unterstützen rund um das Thema Anerkennung.

Beratungsstellen im IQ Landesnetzwerk Berlin
Sie erfahren hier, ob für Ihre Berufsqualifikation eine formale Anerkennung möglich und nötig ist sowie wie und wo Sie einen Antrag stellen können.

Weitere Informationen und Quellenangabe

Kontakt
Informationen zu weiteren, für die Anerkennung zuständigen Stellen, finden Sie hier:
Link muss folgen

Hinweis
Das Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung (IQ)” wird gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

 
 
Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung für Menschen mit Schwerbehinderung.

Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer/innen

Was wird gefördert?
Finanzielle Leistung an Arbeitgeber

Investitionen in die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze und behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, inklusive technischer Ausstattung.

Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung: In bestimmten Fällen können Ausbildungsgebühren oder andere Kosten für die Berufsausbildung übernommen werden.

an Arbeitnehmer/innen
Technische Arbeitshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse des/r schwerbehinderten Arbeitnehmers/in zugeschnitten sind. Arbeitsassistenz als arbeitsbezogene personale Hilfestellung für schwerbehinderte Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf. Berufliche Weiterbildung um die beruflichen Kenntnisse zu erhalten oder weiterzuentwickeln. Kraftfahrzeug: Kosten für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges, wenn es zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, behinderungsbedingt notwendige Zusatzausrüstung und - abhängig vom Einkommen - der Erwerb eines Führerscheins.

Wichtige Förderbedingungen
siehe Integrationsamt
Link muss folgen

Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
- Integrationsamt -
Turmstr. 21
10559 Berlin

Telefon: 0 30 / 9 02 29-3304
Fax: 0 30 / 9 02 29-33 99

Hinweis
siehe Integrationsamt
Link muss folgen


 
 
Assistierte Ausbildung (AsA)

Förderungsbedürftige Jugendliche werden bei der Berufsausbildung unterstützt.

Wer wird gefördert?
Teilnehmen können Jugendliche, die von der Bundesagentur für Arbeit dafür vorgeschlagen werden. Sprich darüber mit deiner Berufsberatung oder deinem Jobcenter.

Was wird gefördert?
Die Assistierte Ausbildung bietet Hilfen

  • zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
  • zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses

Wichtige Förderbedingungen
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt. Für dich und deinen Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Die Maßnahme zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Falls du an einer ausbildungsvorbereitenden Phase vor Beginn einer Ausbildung teilnimmst, hast du sogar Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

Kontakt
Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Hinweis
Die Assistierte Ausbildung ist ein Förderprogramm der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter.


 
 
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - Aufstiegs-BAföG)

Fachkräfte werden unterstützt, einen höheren beruflichen Abschluss zu erreichen.

Wer wird gefördert?
Handwerkerinnen, Handwerker und andere Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss und Berufserfahrung verfügen.

Was wird gefördert?
Bestimmte Aufstiegsfortbildungen, die oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses sind.

Förderkriterien:
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden,
  • in Vollzeitform nicht länger als 36 Monate (maximaler Zeitrahmen)
  • i.d.R. bei Vollzeitkursen in jeder Woche an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden (Fortbildungsdichte)
  • in Teilzeitform nicht länger als 48 Monate (maximaler Zeitrahmen)
    Z.B.:
  • Handwerks- oder Industriemeister/innen
  • Techniker/innen
  • Fachkaufleute
  • Fachkrankenpfleger/innen
  • Betriebsinformatiker/innen
  • Programmierer/innen oder
  • Betriebswirt/innen


Wichtige Förderbedingungen
Die Förderung besteht in einem einkommens- und vermögensabhängigen Zuschuss und einem Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie Zuschuss und Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (unabhängig vom Einkommen und Vermögen). Die Teilnehmenden erhalten neben dem Bescheid eine Bescheinigung, mit der ein Darlehen bei der KfW beantragt werden kann.

Kontakt
Für die Bezirke: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Treptow-Köpenick:
Bezirksamt Lichtenberg - Amt für Ausbildungsförderung
Alt Friedrichsfelde 60 - Haus 2
10315 Berlin
Tel.: 030 90296 0

Für die Bezirke:
Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Zehlendorf- Steglitz, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf -
Amt für Ausbildungsförderung
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Tel.: 030 9029 10

Hinweis
Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


 
 
Aufstiegsstipendium

Fachkräfte erhalten finanzielle Unterstützung für einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss

Wer wird gefördert?
Beruflich besonders begabte Erwachsene – in Vollzeit oder auch berufsbegleitend.
Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, durch Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (TechnikerIn, MeisterIn oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben.
Personen die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben.
Personen die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben.

Was wird gefördert?
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.

Wichtige Förderbedingungen

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind: eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung liegt vor,
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
  • noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich),
  • ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, z.B. durch die Note der Berufsabschlussprüfung, die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.

Kontakt
Stiftung Begabtenförderung
berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6, 53113 Bonn
Tel.: 0228 / 6 29 31-0
E-Mail: info@sbb-stipendien.de


Hinweis
Beschäftige bzw. Studierende stellen den Antrag bei der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

 
 
Aus- und Weiterbildung im Güterkraftverkehrsgewerbe

Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Wer wird gefördert?
Azubis und Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.

Was wird gefördert?
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse, z.B. zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin pauschal bis zu 50.000 €
Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, d.h Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht >= 12 Tonnen beträgt. Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter sowie z.B. Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen.

Wichtige Förderbedingungen
Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können pauschal zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 50.000 € je Ausbildungsverhältnis gefördert werden.
Bei Weiterbildungskosten werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt: Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter und zur Abgeltung sonstiger Kosten eine Pauschale in Höhe von 40 € je Teilnehmer und Schulungstag zuzüglich 20 € je Teilnehmer und Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen.
Von den zuwendungsfähigen Kosten werden bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 70 %, bei Großunternehmen bis zu 60 % gefördert.
Antragsfristen sind zu beachten, maßgeblich für den Eingang ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde vollständig vorliegt.

Kontakt
Bundesamt für Güterverkehr
Postfach 19 03 11
50500 Köln
Service-Nummer: 0221 5776-2699
(Mo.-Do. 9-11:45 u. 13:15 -15 Uhr, Fr. bis 14.30 Uhr)


Hinweis
Die Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Güterverkehr.

 
 
 
 
Ansprechpartner: Herr Horst Junghans | Tel.: 030 28 38 42 38 | junghans@wdb-berlin.de