Förderprogramme

Sie benötigen finanzielle Unterstützung für die Umsetzung Ihres Weiterbildungswunsches? Informieren Sie sich über ausgewählte Förderprogramme für Bildungsuchende. Die hier genannten Programme erfüllen die folgenden Voraussetzungen:
1. Es handelt sich um eine Förderung mit öffentlichen Geldern.
2. Die Förderung bezieht sich auf die berufliche Weiterbildung einer Person.
3. Es wird eine Weiterbildungsveranstaltung gefördert.
Wenden Sie sich bei Interesse bitte an die jeweilige Förderstelle.
In manchen Fällen kann auch eine Förderung des Unternehmens, in dem Sie tätig sind, möglich sein.
Diese Programme finden Sie auf den Förderseiten für Unternehmen.
Link zu Förderprogrammen für Unternehmen
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.
Informieren Sie sich zu folgenden Fördermöglichkeiten:
- zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
- zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses
- mindestens 400 Unterrichtsstunden,
- in Vollzeitform nicht länger als 36 Monate (maximaler Zeitrahmen)
- i.d.R. bei Vollzeitkursen in jeder Woche an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden (Fortbildungsdichte)
- in Teilzeitform nicht länger als 48 Monate (maximaler Zeitrahmen) Z.B.:
- Handwerks- oder Industriemeister/innen
- Techniker/innen
- Fachkaufleute
- Fachkrankenpfleger/innen
- Betriebsinformatiker/innen
- Programmierer/innen oder
- Betriebswirt/innen
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
- noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich),
- ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, z.B. durch die Note der Berufsabschlussprüfung, die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.
Wichtige Förderbedingungen Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können pauschal zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 50.000 € je Ausbildungsverhältnis gefördert werden. Bei Weiterbildungskosten werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt: Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter und zur Abgeltung sonstiger Kosten eine Pauschale in Höhe von 40 € je Teilnehmer und Schulungstag zuzüglich 20 € je Teilnehmer und Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 70 %, bei Großunternehmen bis zu 60 % gefördert. Antragsfristen sind zu beachten, maßgeblich für den Eingang ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde vollständig vorliegt. Kontakt Bundesamt für Güterverkehr Postfach 19 03 11 50500 Köln Service-Nummer: 0221 5776-2699 (Mo.-Do. 9-11:45 u. 13:15 -15 Uhr, Fr. bis 14.30 Uhr) Hinweis Die Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Güterverkehr.