Abschlussarten

 

 

 
 

Wer sich beruflich anpassen, verbessern oder umorientieren möchte oder muss, kommt recht schnell zu der Erkenntnis, dass es ganz verschiedene Abschlüsse gibt. Es existieren zahlreiche Begrifflichkeiten, die nachfolgend genauer beschrieben werden. Mit dieser Hilfestellung soll eine bessere Einschätzung der jeweiligen Abschlussart ermöglicht werden, um damit letztlich individuell die beste Entscheidung für das passende Angebot treffen zu können.

 
 

Weiterbildungsabschlüsse

 
 
Was ist eine Weiterbildung?

Es handelt sich dabei um Kurse, Veranstaltungen, Seminare, Workshops o. Ä. mit einrichtungsinternen Abschlüssen/Teilnahmebescheinigungen, teilweise mit öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungsvorschriften. Eine Prüfung ist nicht zwangsläufig Bestandteil. Die Zertifizierung oder Teilnahmebescheinigung erfolgt durch die Bildungseinrichtung.
Befähigungsnachweis

Der Befähigungsnachweis (auch Sachkundenachweis genannt) bescheinigt die fachliche theoretische und/oder praktische Vorbildung, die zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit befähigt bzw. die zur Eignung einer Person zur Ausübung eines bestimmten Berufes erforderlich ist. Meist wird er gesetzlich vorgeschrieben. Häufig sind Befähigungsnachweise mit einer Prüfung verbunden. Beispiele sind Gabelstaplerschein, Europäischer Computerführerschein (ECDL), Kranführung oder Motorkettensäge-Bedienberechtigung.
Herstellerzertifikat

Bei Herstellerzertifikaten handelt es sich um Zertifikate, die vom Hersteller oder Softwareentwickler bzw. von entsprechend autorisierten Partnern nach erfolgreicher Teilnahme an einer qualifizierenden Software- oder Produktschulung ausgestellt werden. Die Kursinhalte sind meist durch den Hersteller oder Entwickler vorgegeben. Auch finden mitunter einheitliche Abschlussprüfungen durch zugelassene Stellen statt, insofern diese vom Hersteller oder Entwickler vorgeschrieben sind.
Zu Herstellerzertifikaten zählen z. B. Microsoft-, CISCO-, Linux-, SAP- oder DATEV-Zertifikate.
Hochschulzertifikat

Hochschulzertifikate werden von Hoch- oder Fachhochschulen ausgestellt und bescheinigen die Teilnahme an Kursen oder einzelnen Modulen, welche in der Regel an grundständige bzw. weiterführende Studiengänge angelehnt sind. Häufig werden einzelne, spezielle Fach- und Methodenkenntnisse mit hohem Wissenschaftsgehalt vermittelt. Auswählen können Teilnehmende aus bestimmten Fachbereichen oder Vertiefungen angestammter Studiengänge. Die Auseinandersetzung mit dem Studienmaterial erfolgt häufig berufsbegleitend in Präsenz oder im Fern- bzw. Selbstunterricht. Durch die Modularisierung einer Vielzahl von Studiengängen werden vielfältigste Spezialisierungen und Schwerpunkte angeboten. Die Teilnahme an Hochschulzertifikatskursen ist in der Regel nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft, sodass auch Personen ohne Allgemeine Hoch- bzw. Fachhochschulreife zugelassen werden können. Insofern im Rahmen der Teilnahme Credit-Points nach ECTS (European Credit Transfer System) erworben werden können, sind diese unter Umständen auf ein späteres Studium anrechenbar. Hierfür gelten jedoch die regulären Zulassungsbedingen des jeweiligen Bundeslandes für ein Hochschulstudium.
Ob und inwieweit eine Abschlussklausur bestanden, an Präsenzseminaren (Fern-/Selbstunterricht) teilgenommen und/oder eine Fallaufgabe/Präsentation durchgeführt werden muss, entscheidet die Hochschule.
Zertifikat/Teilnahmebestätigung

Ein Zertifikat ist eine Urkunde für ein bestandenes Test- oder Prüfungsverfahren. Eine Teilnahmebescheinigung ist der Beleg für die Teilnahme an einer Weiterbildung (Auflistung der Weiterbildungsinhalte und Stundenumfang). In der Regel handelt es sich dabei um Abschlüsse ohne öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungsvorschriften und nach Vorgaben der einzelnen Einrichtungen. Die Zertifizierung oder Teilnahmebescheinigung erfolgt durch die Bildungsträger selbst.
 
 

staatlich bzw. landesrechtlich anerkannte Abschlüsse

 
 
Was bedeutet staatlich bzw. landesrechtlich anerkannt?

Von einem staatlich bzw. landesrechtlich anerkannten Abschluss spricht man, wenn das Bildungsangebot mit einer staatlich bzw. landesrechtlich geregelten Prüfung endet. Hiermit sind neben den Kammerprüfungen alle weiteren öffentlich-rechtlich anerkannten Abschlüsse gemeint (Schule, Beruf, Hochschule).

Ein staatlich bzw. landesrechtlich anerkannter Abschluss kann u. a. durch eine erfolgreich absolvierte Umschulung, duale Ausbildung oder Nichtschüler- bzw. Externenprüfung erworben werden. Des Weiteren zählen Schulabschlüsse zu der oben genannten Abschlussform. Diese können entweder auf konventionellem Wege durch das Durchlaufen der Schullaufbahn erlangt oder auch auf dem sogenannten zweiten BIldungsweg nachgeholt werden.

Kammerprüfung

Die Ausbildung oder Weiterbildung schließt mit einer Prüfung vor der jeweils zuständigen Kammer ab (z. B. IHK, HWK, Landwirtschaftskammer, Kammern für die freien Berufe, etc.). Die Prüfung basiert auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der Abschluss ist in der Regel bundesweit einheitlich anerkannt und berechtigt in den meisten Fällen zum Tragen einer offiziellen Berufsbezeichnung.
staatl. anerkannter Abschluss

Von einem staatlich anerkannten Abschluss spricht man, wenn das Bildungsangebot mit einer staatlich anerkannten Prüfung endet. Hiermit sind neben den Kammerprüfungen alle weiteren öffentlich-rechtlich anerkannten Abschlüsse gemeint (Schule, Beruf, Hochschule).
 
 

Fortbildungsabschlüsse

 
 
Was ist eine Aufstiegsfortbildung?

Aufstiegsfortbildungen sind länger andauernde Lehrgänge, welche die berufliche Handlungsfähigkeit erweitern und durch den Erwerb höherer beruflicher Qualifikationen einen beruflichen Aufstieg - z. B. in das mittlere Management, mit der Befähigung zu einem deutlich erweiterten Verantwortungsbereich - ermöglichen.

Die Lehrgänge dienen der Vorbereitung auf öffentlich-rechtlich geregelte Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder anderweitige landes- oder bundesrechtlich geregelte Prüfungen. Unterschieden wird in insgesamt drei Fortbildungsstufen, wobei die erste Stufe die sogenannten Geprüften Berufsspezialist*innen abbildet. Mit Bestehen der Abschlussprüfung auf der zweiten Fortbildungsstufe ("Bachelor Professional") erhalten die Absolvent*innen einen Abschluss, welcher in der Regel laut Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) eine dem Bachelor gleichwertige Qualifikation verleiht. Nach Absolvierung der zweiten Fortbildungsstufe, ist die Erlangung eines Abschlusses ("Master Professional") möglich, welcher laut DQR formal dem Master gleichgestellt ist.

Für die Teilnahme an den Fortbildungsprüfungen werden in der Regel ein Berufsabschluss und/oder mehrjährige einschlägige Berufspraxis vorausgesetzt. Eine fehlende Berufsausbildung kann unter Umständen durch langjährige, einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden.

Beispiele für Fortbildungsabschlüsse sind Handwerks- und Industriemeister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Betriebswirt*in oder Fachkrankenpfleger*in.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG möglich.

Geprüfte/r Berufsspezialist/in

Der Fortbildungsabschluss geprüfte*r Berufsspezialist*in ist durch das Berufsbildungsgesetz § 53b geregelt und zählt zu den Aufstiegsfortbildungen nach Bundes- oder Landesrecht. Es handelt sich um die erste Fortbildungsstufe nach einer drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufsausbildung.
Laut Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) ist dieser Fortbildungsabschluss dem Niveau 5 zugeordnet und vermittelt Kompetenzen, die zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden.
Den Fortbildungsabschluss „Geprüfte*r Berufsspezialist*in" erhalten beispielsweise geprüfte Servicetechniker*innen oder zertifizierte IT-Spezialist*innen.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können Aufstiegsfortbildungen über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Bachelor Professional

Der Fortbildungsabschluss Bachelor Professional ist durch das Berufsbildungsgesetz § 53c geregelt und zählt zu den Aufstiegsfortbildungen nach Bundes- oder Landesrecht. Es handelt sich um die zweite Fortbildungsstufe entweder nach Absolvieren der ersten Fortbildungsstufe (Gepr. Berufsspezialist*in) oder nach einer drei- bzw. dreieinhalbjährigen Berufsausbildung und mind. einjähriger Berufserfahrung.
Laut Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) ist dieser Fortbildungsabschluss dem Niveau 6 zugeordnet und damit formal dem (Fach-)Hochschul-Bachelor gleichgestellt. Er vermittelt Kompetenzen, die zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden.
Den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erhalten beispielsweise Geprüfte Fachwirt*innen, Meister*innen sowie Fachkauffrauen und -männer.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können Aufstiegsfortbildungen über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Master Professional

Der Fortbildungsabschluss Master Professional ist durch das Berufsbildungsgesetz § 53d geregelt und zählt zu den Aufstiegsfortbildungen nach Bundes- oder Landesrecht. Es handelt sich um die dritte Fortbildungsstufe nach Absolvieren der zweiten Fortbildungsstufe (Bachelor Professional).
Laut Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) ist dieser Fortbildungsabschluss dem Niveau 7 zugeordnet und damit formal dem (Fach-)Hochschul-Master gleichgestellt. Er vermittelt Kompetenzen, die zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet.
Den Fortbildungsabschluss Master Professional erhalten beispielsweise Geprüfte (technische) Betriebswirt*innen und Geprüfte Berufspädagog*innen.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können Aufstiegsfortbildungen über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
 
 

Studienabschlüsse

 
 
Was ist ein Studium?

Ein Studium bezeichnet einen akademischen Bildungsgang an einer staatlich anerkannten (Fach-)Hochschule oder Universität, der zu einem Hochschulabschluss
(Bachelor, Master, Diplom, usw.) führt.

Für Vollzeitstudiengänge ist in den meisten Fällen ein wöchentlicher Zeitumfang von ca. 40 Stunden vorgesehen, wobei diese Zeitangabe den Aufwand für Lehrveranstaltungen, Selbststudium, Anfertigen von Hausarbeiten, etc. berücksichtigt. Ein Studium in Teilzeit hingegen weist einen geringeren Zeitaufwand pro Woche aus. Berufsbegleitende Studiengänge ermöglichen das Studieren neben der Berufstätigkeit, etwa durch ein Abend-, Online- oder Fernstudium.

Bachelor

Der Bachelor steht für den ersten akademischen Abschluss bzw. Grad. Der berufsqualifizierende (Fach-)Hochschulabschluss umfasst eine Regelstudienzeit, je nach Studienfach, von drei bis vier Jahren. Durch den Erwerb von sogenannten Credit-Points ist der Abschluss EU-weit und mitunter auch international anerkannt und vergleichbar.

Bachelorabschlüsse sind:

  • Bachelor of Arts (B.A.) – Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Bachelor of Education (B.Edu.) – Lehramt
  • Bachelor of Engineering (B.Eng.) – Ingenieurswissenschaften
  • Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) – Freie Kunst
  • Bachelor of Laws (LL.B.) – Rechtswissenschaften
  • Bachelor of Music (B.Mus.) – Musik
  • Bachelor of Science (B.Sc.) – Naturwissenschaften
Als Voraussetzung für das Studium wird in der Regel mindestens die Fachhochschulreife bzw. das Abitur erwartet. In Berlin ist jedoch auch ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte z. B. mit Aufstiegsfortbildung oder Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung möglich.
Informationen zum Studium für beruflich Qualifizierte sowie zu den Regelungen finden Sie auf der Website der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Master

Der Master ist ein akademischer Abschluss bzw. Grad, der nach einem Studium an einer staatlich anerkannten Universität oder (Fach-)Hochschule vergeben wird und zur Promotion berechtigt. Er ist dem Diplom sowie dem Magister gleichwertig. Das Master-Studium dauert in der Regel ein bis zwei Jahre und dient der Vertiefung des vorausgegangenen, grundständigen Bachelor-Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete.

Masterabschlüsse sind:

  • Master of Arts (M.A.) – Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Master of Education (M.Ed.) – Lehramt
  • Master of Engineering (M.Eng.) – Ingenieurswissenschaften
  • Master of Fine Arts (M.F.A.) – Freie Kunst
  • Master of Laws (LL.M.) – Rechtswissenschaften
  • Master of Music (M.Mus.) – Musik
  • Master of Science (M.Sc.) – Naturwissenschaften
Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium. Auch ein vorhandener Diplom-Abschluss eröffnet den Zugang.
Diplom

Das Diplom ist ein dem Master und Magister gleichwertiger, akademischer Abschluss bzw. Grad. Dieser kann nur durch eine staatlich anerkannte Universität oder (Fach-)Hochschule verliehen werden.
Ist das Diplom von einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule oder einer Kunst-/Musikhochschule, wird die Bezeichnung ohne Zusatz benutzt und berechtigt zur Promotion. Stellt jedoch eine Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften das Diplom aus, muss dieses im Titel mit (FH) oder (BA) für Berufsakademie gekennzeichnet werden. Beispiele sind Diplom-Soziolog*innen, deren Bezeichnung mit „Dipl.-Soz.“ oder „Dipl.-Soz. (FH)“ abgekürzt wird.
Je nach Einrichtung und Fachrichtung reichen die Regelstudienzeiten von drei bis fünf Jahren.
Als Voraussetzung für das Studium wird in der Regel mindestens die Fachhochschulreife bzw. das Abitur erwartet. In Berlin ist jedoch auch ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte z. B. mit Aufstiegsfortbildung oder Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung möglich.
Informationen zum Studium für beruflich Qualifizierte sowie zu den Regelungen finden Sie auf der Website der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Magister

Der Magister ist ein, dem Diplom und Master gleichwertiger, akademischer Abschluss, der vor allem in den Geisteswissenschaften angesiedelt ist. Er ist im Vergleich zum Diplom wissenschaftlich breiter aufgestellt und daher meist in ein Haupt- und zwei Nebenfächer eingeteilt. Aktuell findet man Magister-Studiengänge nur noch sehr selten.
Die Regelstudienzeit beträgt viereinhalb Jahre. Zudem befähigt dieser Abschluss zur Promotion.
Als Voraussetzung für das Studium wird in der Regel mindestens die Fachhochschulreife bzw. das Abitur erwartet. In Berlin ist jedoch auch ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte z. B. mit Aufstiegsfortbildung oder Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung möglich.
Informationen zum Studium für beruflich Qualifizierte sowie zu den Regelungen finden Sie auf der Website der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Staatsexamen/Staatsprüfung

Wie der Name Staatsprüfung vermuten lässt, wird hierbei die Prüfung, nicht wie bei anderen Hochschulabschlüssen durch die Hochschule selbst, sondern als zentrale staatliche Prüfung organisiert und durchgeführt. Dies liegt an der Notwendigkeit, für Bereiche im besonderen öffentlichen Interesse feste Qualitätskriterien zu verfolgen.

Hierzu zählen:

  • Lehramt
  • Medizin
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin
  • Pharmazie
  • Lebensmittelchemie
  • Rechtswissenschaften
  • Höherer Forstdienst
  • Höherer Archivdienst
Nach dem ersten, von der Hochschule abgenommenen (Staats-)Examen folgt das sogenannte Referendariat als praxisnahe Phase. Erst das zweite Staatsexamen ist für den Arbeitsmarkt relevant und berechtigt zur Promotion.
Die Regelstudiendauer beträgt zwischen drei (Lehramt) und sechs (Medizin) Jahren.
Als Voraussetzung für das Studium wird in der Regel mindestens die Fachhochschulreife bzw. das Abitur erwartet. Alternativ werden teilweise auch abgeschlossene Berufsausbildungen inkl. Berufserfahrung anerkannt. Zudem werden für den Erhalt eines Studienplatzes oft ein bestimmter Numerus Clausus, Praktika, Sprachkenntnisse und/oder die erfolgreiche Teilnahme an den eigenen Auswahlverfahren verlangt.
 
 
Ansprechpartner: Herr Horst Junghans | Tel.: 030 28 38 42 38 | junghans@wdb-berlin.de